Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. hat zusammen mit weiteren Volkshochschulen eine gemeinsame Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. An dieser gemeinsamen Meldestelle nehmen teil:
- Deutscher Volkshochschul-Verband e. V.
- Volkshochschule Braunschweig GmbH
- VHS Arbeit und Beruf GmbH
- Haus der Familie GmbH
- Volkshochschule Dresden e.V.
- Volkshochschule Freiburg e. V.
- Zweckverband vhs Hannover Land
- Volkshochschule Heidekreis gGmbH
- Volkshochschule Heidelberg e.V.
- Volkshochschule Heilbronn gGmbH
- Volkshochschule Hildesheim gGmbH
- Pro Volkshochschule – Bildung und Kultur Hochtaunus e.V.
- Volkshochschule Karlsruhe e. V.
- Volkshochschule Landkreis Konstanz e.V.
- Volkshochschule Mainburg e. V.
- Abendschulen Mannheim GmbH
- Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule GmbH
- Volkshochschule Minden / Bad Oeynhausen
- Volkshochschule Offenburg e. V.
- Volkshochschule Oldenburg gGmbH
- Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH
- Volkshochschule und Musikschule Reutlingen GmbH
- Bergische Volkshochschule - Zweckverband der Städte Solingen - Wuppertal für allgemeine und berufliche Weiterbildung sowie Familienbildung
- volkshochschule stuttgart e. V.
- Ulmer Volkshochschule e. V.
- Zweckverband Volkshochschule Unterland im Landkreis Heilbronn
- Kreisvolkshochschule Vechta e. V.
- Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH
- Volkshochschule Wildeshausen e.V.
Wir sehen uns zusammen der Praxis einer offenen internen Kommunikation und der Einhaltung hoher Standards verpflichtet. Aus diesem Grund haben wir dieses elektronische Hinweisgeberportal eingerichtet, welches es Ihnen ermöglicht, der gemeinsamen internen Meldestelle Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht mitzuteilen.
Wir haben die Aufgaben der internen Meldestelle der meibers.rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.kanzlei-meibers.de) übertragen. Eingehende Meldungen werden dort von Vertrauensanwälten bearbeitet. Die Vertrauensanwälte arbeiten unabhängig. Sie unterliegen zudem einem Vertraulichkeitsgebot nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Informationen über externe Meldeverfahren und einschlägige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union finden Sie hier: https://www.kanzlei-meibers.de/informationen-hinweisgeberportal/
Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen finden Sie hier: https://www.kanzlei-meibers.de/datenschutz-hinweisgeberportal/
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.